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AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

M2L Agency GmbH

M2L Agency GmbH

Schleißheimer Straße 93A
85748 Garching

+49 (0)89 121 402 03 – 30

info@m2lagency.com

www.m2lagency.com

Geschäftsführer/CEO : Sebastian Menken

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB182376

Umsatzsteueridentifikations­nummer: DE267807928

A Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Angebote der M2L Agency GmbH, Schleißheimer Straße 93A, 85748 Garching (nachfolgend: M2L).

1.2 Sämtliche Angebote von M2L richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: Kunde).

1.3 Sofern M2L mit dem Kunden weder einzelvertraglich noch im Rahmen sonstiger schriftlicher Vereinbarungen andere Regelungen getroffen hat, gelten für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien ausschließlich die vorliegenden AGB. Anderslautenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die Einbeziehung von abweichenden AGB des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch M2L.

1.4 Bei der Anwendung der vorliegenden AGB finden die Regelungen des Allgemeinen Teils Anwendung, sofern sich im besonderen Teil keine abweichenden Regelungen befinden.

2. Leistungen von M2L

2.1 M2L bietet Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des Onlinemarketings an. Hierzu zählen insbesondere Suchmaschinenmarketing (SEM), Performance-Marketing, Affiliate-Marketing, Retargeting, Social-Media-Marketing (SMM), Display-Marketing sowie Influencer Marketing. Darüber hinaus bietet M2L auch Schulungen im Bereich des Affiliate-Marketings an.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ist in dem zwischen dem Kunden und M2L geschlossenen Einzelvertrag sowie im jeweils einschlägigen besonderen Teil der vorliegenden AGB geregelt.

2.3 Bei den unter „Leistungsspektrum“ im Einzelvertrag aufgezählten Leistungen handelt es sich um die im Rahmen des jeweiligen Vertragstyps typischen möglichen Einzelleistungen. Diese können im jeweiligen Einzelfall abhängig von den konkreten Projektanforderungen und den Handlungsanweisungen und Aufträgen des Kunden variieren. Die konkreten Leistungen, insbesondere deren Umfang und Frequenz, werden von M2L je nach Projektanforderung nach eigenem Ermessen und in Abhängigkeit von den Anforderungen des Kunden bestimmt.

3. Vertragsschluss

3.1 M2L erstellt nach den Wünschen des Kunden ein Konzept. Anhand dieses Konzepts schließen die Parteien eine Einzelvereinbarung, in der die Ziele des Kunden sowie die von M2L vorzunehmenden Maßnahmen, die zur Erreichung des Ziels vorgenommen werden, festgelegt werden.

3.2 Der Einzelvertrag zwischen M2L und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von M2L in Textform (Brief, Fax, E-Mail) annimmt.

4. Geschuldeter Erfolg

4.1 M2L schuldet im Rahmen der angebotenen Marketing-Dienstleistungen keinen Erfolg. Sofern die Parteien in der Einzelvereinbarung bestimmte Parameter nicht ausdrücklich als verbindliches Ziel vereinbart haben, handelt es sich hierbei um unverbindliche Zielvorgaben.

4.2 Sofern die Parteien einzelvertraglich verbindliche erfolgsabhängige Parameter in Bezug auf ein bestimmtes Ranking vereinbart haben, gelten die vereinbarten Ziele als erreicht, wenn die von M2L optimierte Website mindestens einmal die vereinbarte Ranking-Position erreicht hat. Berücksichtigt werden hierbei nur die in Zusammenhang mit einer konkreten Suchanfrage angezeigten Suchergebnisse, die unbezahlt sind.

4.3 Sollten zwischen den Parteien einzelvertraglich ein anderweitig geschuldeter Erfolg vereinbart worden sein, informiert M2L den Kunden, sobald der Erfolg erreicht ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen, so gilt die entsprechende Leistung als abgenommen.

4.4 M2L schuldet weder eine erfolgreiche Bietstrategie noch garantiert M2L, dass ein vom Kunden vorgegebenes Budget vollständig ausgeschöpft wird.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung

5.1 Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der im Einzelvertrag zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

5.2 Falls die Parteien die Erbringung wiederkehrender Leistungen (Dauerschuldverhältnis) vereinbart haben, beträgt die Erstlaufzeit 24 Monate, soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

5.3 Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen die ihr aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt. Soweit es nach den konkreten Umständen nicht unzumutbar ist, ist der pflichtverletzenden Partei eine Frist von 30 Tagen zur Abhilfe zusetzen.

5.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Ebenso liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung für zwei Monate in Verzug ist und von M2L erfolglos gemahnt wurde.

5.5 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail)

6. Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs

6.1 Sofern der Kunde eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies M2L in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mit. Nach Erhalt des Änderungswunsches erfolgt seitens M2L eine Prüfung der Anfrage. Nach erfolgter Prüfung teilt M2L dem Kunden mit, ob dem Änderungswunsch entsprochen werden kann oder nicht.

6.2 Im Rahmen der Prüfung wird M2L insbesondere die Umsetzbarkeit, die Auswirkungen auf die bereits bestehenden Leistungen, die Einhaltung von Terminen, die Vertragsdauer und/oder die Vergütung berücksichtigen.

6.3 M2L trifft keine Pflicht, den Änderungswünschen des Kunden nachzukommen.

6.4 Unter Änderungswünschen im Sinne der vorliegenden Vereinbarung sind Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs in Form von Mehr- oder Minderaufwand zu verstehen und/oder eine Änderung der Vertragslaufzeit, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung zwischen den Parteien waren, zu verstehen.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, damit M2L die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Diese Regelung gilt insbesondere für die Überlassung von Zugangsdaten zu Accounts, Informationen und Unterlagen, die für die Leistungserbringung durch M2L notwendig sind.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten die er während der Vertragslaufzeit von M2L erhält, vertraulich zu behandeln und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Sofern von M2L überlassene Zugangsdaten – unerheblich aus welchen Gründen – verloren gehen, unbefugten Dritten bekannt werden oder in anderer Weise nicht mehr geheim sein sollten, ist der Kunde verpflichtet, M2L unverzüglich hierüber zu informieren.

7.3 Der Kunde ist dazu verpflichtet, M2L auf Verlangen einen verantwortlichen Ansprechpartner mit der erforderlichen Sachkenntnis zu benennen, der für Vertragsfragen verantwortlich ist. Änderungen des Ansprechpartners sind M2L unverzüglich mitzuteilen.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, von sämtlichen von M2L im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Daten Sicherungskopien herzustellen und diese aufzubewahren. M2L kann die Daten jederzeit beim Kunden anfragen.

7.5 Der Kunde stellt sicher, dass sein Internetauftritt stets erreichbar und funktionsfähig ist. Gleiches gilt für die Rechtmäßigkeit seines Produkt- bzw. Dienstleistungsangebots sowie seines Internetauftritts.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, M2L unverzüglich über Änderungen seines Angebots sowie der damit zusammenhängenden Preise zu informieren, sofern es sich hierbei um Änderungen handelt, die Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung der Parteien sind. Ebenso informiert der Kunde M2L, sobald Produkte nicht mehr vorhanden sind.

7.7 Soweit der Kunde M2L Inhalte und/oder Informationen zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter sind und der Kunde zur Nutzung berechtigt ist, sowie dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Für den Fall, dass M2L von Dritten aufgrund vom Kunden zur Verfügung gestellter und/oder vorgeschlagener Inhalte oder Informationen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde M2L von den Ansprüchen (einschließlich der Rechtsverteidigungskosten) frei.

7.8 Sofern zwischen den Parteien einzelvertraglich für Third Party Costs variable Budgets vereinbart wurden (z.B. Kosten für Werbeplattformen), ist der Kunde verpflichtet, M2L das Budget für den kommenden Abrechnungszeitraum rechtzeitig, mindestens jedoch drei Werktage vor Beginn des Abrechnungszeitraums, in Textform mitzuteilen. Dieses Budget gilt bis zur Mitteilung eines abweichenden Budgets als vereinbart. Teilt der Kunde M2L kein Budget für den kommenden Abrechnungszeitraum mit, gilt das einzelvertraglich vereinbarte Mindestbudget als vereinbart.

7.9 Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist M2L in diesem Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dass die Leistungen gesondert angeboten werden müssen. Der Anspruch auf Vergütung für diesen Zeitraum bleibt bestehen.

7.10 Die Leistungserbringung durch M2L setzt eine lückenlose und einheitliche Planung voraus, welche durch unabgestimmte Maßnahmen des Kunden selbst oder Dritter beeinträchtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es mit Hinblick auf die unbeeinträchtigte Leistungserbringung erforderlich, dass der Kunde während der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von M2L keine konkurrierenden oder mit den Leistungen von M2L vergleichbaren Online-Marketingmaßnahmen durchführt oder durch Dritte durchführen lässt. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die M2L bereits zu Vertragsbeginn bekannt waren. Die Zustimmung durch M2L hat schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) zu erfolgen.

8. Rechte von M2L

8.1 Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kann M2L die Dienste Dritter (bsp. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist. M2L ist nicht zur Überwachung der jeweiligen Drittanbieter verpflichtet, soweit einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist.

8.2 Sofern die Parteien im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, ist es M2L gestattet, Schutzrechte des Kunden, insbesondere Marken, Unternehmenskennzeichen sowie Namen im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.

8.3 Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, ist es M2L im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter gestattet, Informationen und Daten des Kunden an den Dritten zu übermitteln.

8.4 Sofern an den Arbeitsergebnissen von M2L Schutzrechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, entstehen, überträgt M2L dem Kunden hieran zum Zeitpunkt der Entstehung der Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht, welches zeitlich bis zur Beendigung der Zusammenarbeit beschränkt ist.

8.5 M2L ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Hierzu ist M2L auch berechtigt, Kennzeichen und Logos des Kunden auf der eigene Webseite, in Social Media Auftritten und in sonstigen Werbemitteln nicht-ausschließlich abzubilden. 

9. Vergütung

9.1   Sämtliche Preise und Kosten verstehen sich als Netto-Beträge zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

9.2   Erbringt M2L im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt Agentur Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält Agentur hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung. Soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, berechnet M2L den Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 120,00 zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

9.3   M2L hat Anspruch auf Ersatz der angemessenen Auslagen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Dienstleistungen Dritter, Mediabudgets, Reiskosten u. ä.

9.4   Die Abrechnung für Vergütung und Auslagen erfolgen monatlich. Soweit nicht abweichend angegeben, werden Rechnungsbeträge sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist M2L berechtigt, für den Zeitraum des Verzugs die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren. Der Anspruch auf weitere Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, z.B. Verzugszinsen, bleibt unberührt.

10. Haftung

10.1 M2L haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet M2L für leichte Fahrlässigkeit.

10.2 In den Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von M2L summenmäßig auf die Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, der leitenden Angestellten, der Mitarbeiter sowie der Erfüllungsgehilfen von M2L.

10.4 Bei Systemausfällen ist die Haftung von M2L der Höhe nach auf die Vergütung, die im Zeitraum des Systemausfalls angefallen wäre, begrenzt.

10.5 Im Falle der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter im Rahmen der Vertragserfüllung haftet M2L nicht dafür, dass die Leistungen Dritter stets unterbrechungs- und fehlerfrei funktionieren. M2L übernimmt keine Gewähr, dass die Leistungen Dritter den rechtlichen Anforderungen (z.B. Datenschutzrecht) für den geplanten Einsatzweck entsprechen können. Der Kunde ist selbst verantwortlich, eine juristische Prüfung durch einen geeigneten Rechtsanwalt vorzunehmen.

10.6 M2L haftet nicht für Beeinträchtigungen seiner Angebote, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die M2L nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen insbesondere höhere Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von M2L handeln oder Systemausfälle außerhalb der Sphäre von M2L wie beispielsweise Ausfälle des Internets.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Die Parteien verpflichten sich dazu, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, geheim zu halten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Informationen und/oder Daten, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, zu verbreiten, zu veröffentlichen, Dritten in irgendeiner Weise bekannt zu machen sowie für Tätigkeiten zu verwenden, die nicht mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag zusammenhängen.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass in Bezug auf Daten und Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung von M2L an Dritte übermittelt werden und/oder von M2L oder Dritten verarbeitet werden, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO in Bezug auf die Übermittlung von Daten in Nicht-EU-Länder, eingehalten werden.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Ohne eine schriftliche Vereinbarung können Rechte und Pflichten aus der zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung nicht abgetreten werden.

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von M2L mit eigenen Forderungen, aufzurechnen. Dies gilt nicht für Forderungen des Kunden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12.3 Der Kunde ist nicht zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, das nicht aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrags entstanden ist.

13. Änderung der AGB

M2L behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen dieser AGB wird M2L den Kunden per E-Mail oder Brief mitteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Recht eines Widerspruchs sowie die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Der zwischen dem Kunden und M2L geschlossene Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist München, sofern die Parteien einzelvertraglich nichts anderes vereinbart haben.

14.3 Soweit zulässig vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München als Gerichtsstand.

14.4 Mündliche Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Zusätze dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst.

14.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder der zwischen Parteien geschlossenen Einzelvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich dazu, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem rechtswirksam am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Bestimmungen dieser AGB und/oder der zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarung auslegungs- oder ergänzungsbedürftig sind sowie bei Regelungslücken.

 

B Besonderer Teil

1. Affiliate-Marketing

1.1 Im Rahmen der Beauftragung mit Affiliate-Leistungen ist M2L berechtigt, Vorschüsse vom Kunden zu verlangen, die zur Aufladung des Kontos bei Affiliate-Netzwerken erforderlich sind.

1.2 Soweit die Parteien einzelvertraglich nicht anderes vereinbart haben, erhält der Kunde monatlich einen Report. In dem Report werden die wichtigsten KPI‘s aufgeführt (z. B. Views, Klicks, Sales oder Umsatz).

1.3 Sofern auf Grundlage der Reports Freigaben von Zahlungen an Dritte (beispielsweise Publisher-Vergütungen) durch den Kunden vereinbart sind, hat der Kunde eine Woche ab Zugang des jeweiligen Reports Zeit, die Freigabe zu erklären. Nach Ablauf der Frist gelten die Zahlungen als freigegeben.

2. Suchmaschinenmarketing

2.1 Während der Dauer der Beauftragung von M2L ist der Kunde nicht berechtigt, ohne Zustimmung von M2L Änderungen in den Konten/Accounts vorzunehmen, mit denen M2L die Leistung erbringt.

2.2 M2L haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Kennzeichen- und/oder Namensrechten, die durch die Verwendung von Keywords entstehen, unerheblich ob das Keyword von Kunden oder von M2L vorgeschlagen wurde. Der Kunde ist verpflichtet, zu prüfen, ob etwaige Keywords die Rechte Dritter verletzen.

3. Influencer-Marketing

3.1 M2L bemüht sich, dem Kunden einen geeigneten Influencer zu vermitteln. Ein Erfolg wird von M2L nicht geschuldet.

3.2 Für Rechtsverletzungen, die vom vermittelten Influencer begangen werden, haftet M2L nicht. Insbesondere ist M2L nicht zur Überwachung des Influencers verpflichtet.

Stand: 21.03.2021

Stand 22.03.2017 [AGB 2017]

Unsere AGB zum Datenschutz finden Sie HIER

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