1. Geltung
Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für zukünftige Geschäfte zwischen M2L Agency GmbH (nachstehend: M2L) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, M2L hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn M2L in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Vertragsschluss und Gegenstand
2.1 Die von M2L angebotenen Leistungen umfassen Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des Online-Marketings. Hierzu gehören insbesondere Suchmaschinenmarketing (SEM), Affiliate-Marketing und Media (z.B. Bannering).
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von M2L freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per eMail oder Fax) oder Lieferung durch M2L zustande.
2.3 Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von M2L beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungsänderungen
3.1 Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per eMail oder Fax) bei M2L einreichen.
3.2 M2L wird prüfen, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen haben wird und dem Kunden die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.
3.3 Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt Ziffer 2.2 entsprechend. Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Zugang der Bestätigung durch M2L für die Zukunft wirksam.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Zur Erreichung der Effektivität der von M2L durchgeführten oder vermittelten Leistungen ist erforderlich, dass das zu bewerbende Online-Angebot des Kunden technisch und inhaltlich den Anforderungen (z.B. Content, Key Words, Meta Tags, URL’s etc.) für die geplanten Werbe- und Marketingmaßnahmen und auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu versehen. Der Kunde wird sein Online-Angebot in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere ggf. zum Verbraucherschutz und zum Datenschutz, gestalten. Weiter darf das Online-Angebot auch keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter enthalten oder auf solche Angebote verlinken. Der Kunde verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte oder das geistige Eigentum Dritter nicht verletzt werden.
4.2 Der Kunde wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von M2L vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern diese Maßnahmen M2L nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder M2L diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per eMail oder Fax) ausdrücklich zugestimmt hat.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch M2L ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die M2L zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen.
5.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, M2L unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung Leistungen durch M2L relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie M2L unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von M2L oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
5.2 Der Kunde wird fristgerecht von M2L angeregte Änderungen auf seinen Internetseiten oder entsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch M2L erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
6. Dienstleistungen Dritter
6.1 M2L wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
6.2 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird M2L Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
6.3 Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch M2L ergeben, wird M2L den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
6.4 M2L übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
6.5 Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat M2L keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist M2L nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat M2L Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
7. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
7.1 M2L ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, (Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen, oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung insbesondere für SEM zu verwenden.
7.2 M2L ist auch berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der Website von M2L als Referenz zu nennen und hierfür ggf. ein Logo des Kunden zu verwenden.
8. Vergütung
8.1 Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.
8.2 Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
8.3 Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von M2L sofort fällig.
8.4 M2L ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu verauslagen.
9. Haftung
9.1 M2L haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sofern M2L wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den M2L bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen M2L unter Berücksichtigung der Umstände, die M2L bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die M2L hätte kennen müssen, rechnen musste.
Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von M2L wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung für M2L ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von M2L.
9.2 Haftung des Kunden
Der Kunde stellt M2L von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen M2L wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von M2L einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
10.2 Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis vorliegt (z.B. unbefristete SEM-Kampagne) kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt,
– das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird,
10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per eMail oder Telefax wahren die Schriftform.
11. Datenschutz
Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 11 BDSG hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
12. Abtretung und Aufrechnung
12.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit M2L auf Dritte ist ausgeschlossen.
12.2 Zur Aufrechnung gegenüber M2L ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
M2L behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird M2L dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per eMail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
14.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2017
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